AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teppich Werkstatt, Inh. Joana Berger

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Teppich Werkstatt, Inh. Joana Berger, Bahnhofstraße 45, 4810 Gmunden (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Reinigung, Reparatur, Restaurierung sowie Abholung und Lieferung von Teppichen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Teppichs zur Bearbeitung und die Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
  • Der Auftraggeber bestätigt, Eigentümer oder rechtmäßiger Verfügungsberechtigter des Teppichs zu sein.
  • Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

3. Leistungen

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:

  • Fachgerechte Teppichreinigung (Handwäsche oder maschinell, je nach Material und Zustand)
  • Reparaturarbeiten (Fransen erneuern, Kanten verstärken, Löcher flicken, Ausbesserungen)
  • Restaurierungen (umfangreichere handwerkliche Wiederherstellungen, auch mit spezieller Woll- oder Farbanpassung)
  • Abhol- und Lieferservice nach Vereinbarung

4. Preise und Zahlung

  • Es gelten die aktuellen Preislisten bzw. schriftlich vereinbarten Angebote.
  • Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung bzw. Lieferung sofort fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Bei größeren Aufträgen oder Restaurierungen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangt werden.

5. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
  • Keine Haftung besteht insbesondere für: Vorschäden, erkennbare oder verdeckte Mängel, mangelnde Farbechtheit, altersbedingte Abnutzungen, Materialfehler, Schrumpfung oder Farbveränderungen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf bekannte Vorschäden oder Besonderheiten hinzuweisen.
  • Die Haftung ist der Höhe nach auf den Zeitwert des Teppichs begrenzt.

6. Abholung und Lieferung

  • Abholungen und Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung. Der Gefahrenübergang tritt mit Übergabe an den Auftraggeber ein.
  • Bei Lieferung durch Boten oder Spediteure haftet der Auftragnehmer nur für eigenes Verschulden, nicht für Transportschäden.
  • Teppiche sind innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung abzuholen. Danach kann eine Lagergebühr berechnet werden.
  • Nach 12 Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, den Teppich nach schriftlicher Mahnung zu verwerten.

7. Gewährleistung

  • Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten.
  • Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abholung oder Lieferung schriftlich anzuzeigen.
  • Bei berechtigten Reklamationen erfolgt eine Nachbesserung. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Frist begonnen wird und vollständig erbracht ist.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

10. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/odr erreichbar ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.